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Berufsrechtsschutz

15. Dezember 2011

Zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern kommt es immer wieder zu Unstimmigkeiten, welche nicht selten vor Gericht führen, allerdings ist oftmals auch nur eine anwaltliche Beratung erforderlich. Mit einer Berufsrechtsschutzversicherung kann sich der Betroffene rechtliche Hilfe suchen, ohne dass ihm hierfür Kosten entstehen. Weiterhin werden über diese Versicherung alle anfallenden Kosten für einen Rechtsstreit übernommen. Hierzu gehören neben den Anwaltskosten, auch die Gerichtskosten, zu zahlende Zeugengelder und Gutachter- oder Sachverständigenhonorare.

Für den Arbeitnehmer ist diese Versicherung eine Form der Privat- und Berufsrechtsschutzversicherung, welche allerdings nur für nicht selbständige Personen gilt. Zu den Streitfällen können unter anderem gehören, dass der Arbeitgeber keinen Lohn oder kein Gehalt mehr zahlt, dass der Arbeitgeber Schwierigkeiten während des Mutterschutzes bereitet, sich der Arbeitnehmer bei anstehenden Beförderungen übergangen fühlt oder dass es zu Unstimmigkeiten bei der Anrechnung von Urlaubszeiten oder Überstunden kommt. Auch wenn Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern ungerechtfertigte Arbeitszeugnisse ausstellen, kommt es häufig zu Auseinandersetzungen. Besonders häufig werden so genannte Kündigungsschutzklagen angestrebt. Dies ist der Fall, wenn dem Arbeitnehmer zu Unrecht gekündigt wurde.

Für Freiberufler und Selbständige gelten allerdings grundsätzlich andere Tarifoptionen, denn sie benötigen zusätzlich den Firmenrechtsschutz. Unter anderem können damit die Kosten für Streitigkeiten abgesichert werden, welche beispielsweise durch das Angehen von unberechtigten Kündigungsschutzklagen, das Angehen eines Arbeitnehmers gegen die Änderung seines Zeugnisses oder das Angehen gehen eine Schadenersatzklage eines abgelehnten Bewerbers entstehen.

http://www.rechtschutzversicherungen.com/

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